Böllerschießen

Das Böllerschießen mit Knallgasexplosion ist an sich bewilligungsfrei, doch wird eine dadurch verursachte Lärmbelästigung vor 6:00 Uhr früh als ungebührliche Lärmerregung gewertet und im Sinne des § 1lit.a des Polizeistrafgesetzes, LGBl. 4000-0, geahndet werden.
Auf Grund der Verordnung des Gemeinderates vom 8.5.1970 betreffend des Böllerschießens im gesamten Gemeindegebiet von Haag werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:

  1. Es dürfen keine Böller mit Schwarzpulver und dergleichen verwendet werden
  2. Das Schießen ist nur in unmittelbarer Nähe des Hochzeitshauses gestattet
  3. Es darf erst ab 6:00 Uhr früh begonnen werden und muss bis längstens 12:00 Uhr mittags beendet sein

Diese Ausnahmegenehmigung ist persönlich im Stadtamt abzuholen.

Zuständig


Gerlinde Labner
Kontaktdaten von Gerlinde Labner
NameGerlinde Labner
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242326
Faxnummer+43 7434 4242321
E-Mail:gerlinde.labner@haag.gv.at
BüroBürgerservice

Verena Wieser
Kontaktdaten von Verena Wieser
NameVerena Wieser
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242313
Faxnummer+43 7434 4242321
E-Mail:verena.wieser@haag.gv.at
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