Das Böllerschießen mit Knallgasexplosion ist an sich bewilligungsfrei, doch wird eine dadurch verursachte Lärmbelästigung vor 6:00 Uhr früh als ungebührliche Lärmerregung gewertet und im Sinne des § 1lit.a des NÖ Polizeistrafgesetzes, LGBl. 4000-0, geahndet werden.
Auf Grund der Verordnung des Gemeinderates vom 8.5.1970 betreffend des Böllerschießens im gesamten Gemeindegebiet von Haag werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:
- Es dürfen keine Böller mit Schwarzpulver und dergleichen verwendet werden
- Das Schießen ist nur in unmittelbarer Nähe des Hochzeitshauses gestattet
- Es darf erst ab 6:00 Uhr früh begonnen werden und muss bis längstens 12:00 Uhr mittags beendet sein
Diese Ausnahmegenehmigung ist persönlich im Stadtamt abzuholen.