Veranstaltungsanmeldungen

Was ist bei der Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?

Die Anmeldung hat bei der Stadtgemeinde des Veranstaltungsortes mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen und der Veranstalter muss das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben.

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das von der Stadtgemeinde Haag zur Verfügung gestellte Formular

Über die erfolgte Anmeldung wird dem Veranstalter eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gemeinde leitet die Anmeldung auch an die örtliche Polizei weiter.

Informationen über die Vergebührung einer Veranstaltungsanmeldung erhalten Sie bei Herrn Tempelmayr.

Veranstaltungen dürfen nur in Betriebsstätten und gegebenenfalls unter Verwendung einer Betriebseinrichtung durchgeführt werden, wie von der Behörde unter Bedachtnahme auf die gesundheits-, bau- und sicherheitspolizeilichen sowie betriebstechnischen Erfordernisse zur Durchführung derartiger Veranstaltungen genehmigt wurden.

Genehmigung der Veranstaltungsstätte (Betriebsstätte)

Für die Genehmigung sind zuständig:

  • im Hinblick auf die örtlichen Gesundheits-, Bau- und Feuerpolizei sowie die örtliche Sicherheitspolizei, die Gemeinde
  • in betriebstechnischer Hinsicht, soweit es sich um ortsfeste, nicht mit besonderen technischen Einrichtungen ausgestattete Betriebsstätten oder Betriebseinrichtungen handelt, die Gemeinde
  • im Übrigen die Landesregierung

Konzepte

Für die Anmeldung einer Veranstaltung muss der Veranstalter folgende Konzepte vorlegen:

  • Sicherheitstechnisches Konzept
    • Fluchtwege
    • Sicherheitsbeleuchtung
    • Absicherung des Geländes
    • Statik (falls Zelte vorhanden)
    • Ordnerdienst
    • Überwachung der Veranstaltung
  • brandschutztechnisches Konzept
    • Brandschutzwache
    • Löschmittel
    • Standort der Feuerwehr
    • Ausrüstung der Brandwache
    • Materialien von Dekorationsstoffen
    • Ersatzmaßnahmen, wenn diese nicht entsprechen
  • rettungstechnisches Konzept
    • Ablauf des Rettungseinsatzes
    • Standort der Rettung
    • Anzahl der Sanitäter
    • Anzahl der Rettungskraftfahrzeuge
    • Erreichbarkeit des Rettungsdienstes
    • Einvernehmen mit dem örtlichen Rettungsdienst
  • verkehrstechnisches Konzept
    • Zufahrt zum Gelände
    • Parkplatz mit Ordnerdienst
    • Verkehrsbeschreibung oder Sperren
    • Zufahrt für Einsatzkräfte
    • Beschilderung der Zufahrt
  • Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände
    • genügen Sanitäranlagen (WC, Klowagen, ...)

Gesetzliche Grundlage:

NÖ Veranstaltungsgesetz

Veranstaltungsabbruch:

Wenn eine Veranstaltung ohne Bewilligung, ohne Anmeldung, trotz Untersagung oder trotz eines Verbotes nach § 21 NÖ Veranstaltungsgesetz abgehalten wird, hat die Gemeinde den Auftrag zu erteilen, die Veranstaltung sofort zu beenden.

Allen Veranstaltern wird daher empfohlen, rechtzeitig das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen. 

Genehmigung der Betriebsstätte:

Zur Genehmigung der in Aussicht genommenen Betriebsstätte samt Betriebseinrichtung informiert Sie Herr Stefan Pieringer vom Bauamt der Stadtgemeinde Haag, Telefon +43 (0) 74 34 / 42 42 314.
Um ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren durchführen zu können, werden Sie ersucht, den Antrag auf Genehmigung einer Betriebstätte zeitgerecht (zirka 3 Monate vor der Veranstaltung) einzubringen.

Achtung:
Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen nur in geeigneten, von der Behörde bewilligten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden dürfen. Die Veranstaltungsbetriebsstätte muss bereits bei der Anmeldung der Veranstaltung entsprechend bewilligt sein.

Anmeldung einer Veranstaltung

Die Anmeldung einer Veranstaltung ist bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Meldeamt bei Herrn Tempelmayr Albin persönlich durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Veranstalter das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben müssen, um eine Veranstaltung durchführen zu dürfen.

AKM und Lustbarkeitsabgabe anmelden

Bitte vergessen Sie nicht, die AKM und die Lustbarkeitsabgabe anzumelden.
Informationen dazu erteilt Herr Schmidinger Walter. Telefon +43 74 34 42 42 318 

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Zuständig


Albin Tempelmayr
Kontaktdaten von Albin Tempelmayr
NameAlbin Tempelmayr
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 317
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:albin.tempelmayr@haag.gv.at
BüroMeldeamt

Hanna Wieser
Kontaktdaten von Hanna Wieser
NameHanna Wieser
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 319
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:hanna.wieser@haag.gv.at
BüroStandesamt, Kulturamt