Gemäß dem NÖ Buschenschankgesetz (in der derzeit geltenden Fassung) hat die Gemeinde eine Bestätigung über die Anmeldung einer Buschenschank auszustellen.
Anmeldung einer Buschenschank
- Anmeldung der Ausübung einer Buschenschank
- Ansuchen.pdf (0.56 MB) an die Stadtgemeinde Haag bis zwei Wochen vor Beginn des Ausschankes
- Vergebührung: schriftliches Ansuchen 21,00 Euro plus 4,00 Euro Verwaltungsabgabe
Über die Anmeldung der Ausschankzeiten wird eine Bestätigung ausgestellt.
Mostheurigenkalender und Abhofverkäufer in NÖ