Fertigstellungsmeldungen
Nach Abschluss des Bauprojektes zur Erteilung der Benutzungsbewilligung.
Erforderliche Unterlagen (je nach Bauvorhaben im Bewilligungsbescheid angeführt!)
Fristablauf: 5 Jahre nach Baubeginn
Beilagen
(soweit zutreffend/im Baubescheid unter Auflagen angeführt):
- Bestätigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße und standsichere Ausführung
- Lageplan mit der Bescheinigung des Bauführers über die lagerichtige Ausführung des Bauvorhabens
- Elektro-Sicherheitsprotokoll (Elektriker)
- Kaminbau- und/oder Kamineignungsbefund (Rauchfangkehrermeister)
- ein Attest über die Verwendung von Verbundsicherheitsglas
- Bestandspläne bei abweichender Ausführung