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Haushaltsbestätigung

Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes für Krankenkasse

Die Krankenkassen verlangen zum Zweck der Mitversicherung von Angehörigen eine Bestätigung über den gemeinsamen Haushalt. Diese Bestätigung wird auf einem eigenen Formular ausgestellt, das von der jeweiligen Krankenkasse ausgegeben wird.
Bei der Mitversicherung von Lebensgefährten ist darauf zu achten, dass die Dauer des gemeinsamen Haushalts mindestens 10 Monate beträgt. Die Bestätigung wird aus der Einwohnerevidenz der Stadtgemeinde Haag erteilt.

Diese Dienstleistung können Sie im Meldeamt und auch im Standesamt in Anspruch nehmen.

Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes zum Zeitpunkt des Ablebens

Von verschiedenen Stellen, welche nach einem Todesfall Leistungen zu erbringen haben (Versicherungen, usw.) wird eine Bestätigung über alle Mitglieder des gemeinsamen Haushaltes zum Zeitpunkt des Ablebens des Anspruchberechtigten verlangt. Eine solche Bestätigung dient im Regelfall zur Bestimmung allfälliger Hinterbliebenenleistungen.
Diese Dienstleistungen können Sie im Meldeamt und auch im Standesamt in Anspruch nehmen.
Für Bezieher einer ausländischen Pension werden im Meldeamt, nach Vorlage eines Formulares des jeweiligen Pensionsversicherungsträgers Lebensbestätigungen für ausländische Pensionsversicherungsanstalten ausgestellt.

Zuständig


Herbert Stoschek
Kontaktdaten von Herbert Stoschek
NameHerbert Stoschek
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 315
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:herbert.stoschek@haag.gv.at
BüroStandesamt

Albin Tempelmayr
Kontaktdaten von Albin Tempelmayr
NameAlbin Tempelmayr
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 317
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:albin.tempelmayr@haag.gv.at
BüroMeldeamt