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Heizkostenzuschuss 2024/25

Heizung mit Banknoten

Heizkostenzuschuss der Gemeinde

Von 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 kann der Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Haag im Sozialamt beantragt werden. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten

  • Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Bezieher von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Personen mit österr. Staatsbürgerschaft, bzw. EWR-Bürger, die seit mindestens einem Jahr vor Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Haag haben 

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Personen, die keinen Haushalt führen
  • Anspruchsberechtigte auf Raumheizungszuschuss der Sozialhilfe
  • Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung, bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, …) 

Alle aktuellen Einkommensnachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen. 

Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich. Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. 

Weitere Informationen erhalten Sie im Sozialamt der Stadtgemeinde Haag!

Heizkostenzuschuss des Land NÖ

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.

Anträge können vom 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 (einlangend) im Sozialamt der Stadtgemeinde Haag gestellt werden.

Nähere Informationen zu den Richtlinien und Voraussetzungen erhalten Sie auf der Website des Land Nieserösterreich.

NÖ Wohnbonus des Land NÖ

Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Land Niederösterreich.