Hundeabgabe und Hundemarke

Gegenstand der Steuer:

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist binnen einem Monat nach Erwerb des Hundes eine jährliche Abgabe zu entrichten. Bei der Hundeabgabe wird zwischen Nutzhunden und allen übrigen Hunden unterschieden.
Welche Hunde als Nutzhunde gelten, ist im § 3 Hundeabgabegesetz 1979, LGBl. 3702 festgelegt.

Anmeldung eines Hundes:

Melden Sie Ihren Hund in der Stadtkasse des Stadtamtes an und bezahlen Sie die Hundeabgabe. Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monates nach Erwerb zu entrichten. Sie erhalten anschließend die Hundemarke. Für die folgenden Jahre wird Ihnen die Hundeabgabe jährlich von der Stadtgemeinde Haag jeweils bis spätestens 15. Februar vorgeschrieben.

Die Anerkennung eines Hundes als Nutzhund (z.B. Wachhund, Blindenführerhund, Diensthund, usw.) ist bei der Stadtgemeinde Haag schriftlich zu beantragen. Sie erhalten dann einen Bescheid, in dem die Höhe der Hundeabgabe festgesetzt wird.

Abmeldung eines Hundes:

Melden Sie Ihren Hund schriftlich oder persönlich in der Stadtkasse des Stadtamtes ab.

Steuerhöhe:

Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt (Stand bis 31.12.2025):

  1. für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind:
    je Hund 6,54 Euro (Ansuchen um Anerkennung eines Hundes als Nutzhund ist erforderlich)
  2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial für Menschen laut dem NÖ Hundehaltegesetz:
    je Hund 100,00 Euro
  3. für sonstige Hunde:
    • für den ersten 20,00 Euro
    • für den zweiten 30,00 Euro
    • für den dritten und weiteren 40,00 Euro

Für die Hundemarke wird ein einmaliger Beitrag von 0,60 Euro verrechnet.

Die Hundeabgabe wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt (Stand ab 1.1.2026):

  1. für Nutzhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind:
    je Hund 6,54 Euro (Ansuchen um Anerkennung eines Hundes als Nutzhund ist erforderlich)
  2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial für Menschen laut dem NÖ Hundehaltegesetz:
    je Hund 170,00 Euro
  3. für alle übrigen Hunde:
    • für den ersten 35,00 Euro
    • für den zweiten 45,00 Euro
    • für den dritten und weiteren 55,00 Euro

Für die Hundemarke wird ein einmaliger Beitrag von 5,00 Euro verrechnet.

Externer Link zum Abrufen des NÖ Hundeabgabegesetzes.

NÖ Hundehaltegesetz (ab 1.1.2010)

Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes einen oder mehrere Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffällige Hunde haben, müssen innerhalb von 6 Monaten (bis 28.7.2010) folgende Anzeige gemäß § 4 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise machen:

§ 4 Anzeige der Hundehaltung

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Sachkundekurs "NÖ Hundepass"

Die Hunde-Uni Bock sowie die Tierarztpraxis Barbara Forstner bieten in Haag Sachkundekurse an, damit Sie den erforderlichen Sachkundenachweis für Hundehalter erlangen können. Bitte informieren Sie sich direkt über die nächsten Kurstermine. 

Nächste Termine in Haag und Umgebung:

Online Sachkunde-Nachweis NÖTermine 2025 - Sachkundenachweis für Hunde

Zuständig


Verena Ritt
Kontaktdaten von Verena Ritt
NameVerena Ritt
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 331
E-Mail:verena.ritt@haag.gv.at
BüroStadtkasse

Heidelinde Schrattbauer
Kontaktdaten von Heidelinde Schrattbauer
FunktionKassenverwalterin
NameHeidelinde Schrattbauer
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 320
E-Mail:heidi.schrattbauer@haag.gv.at
BüroStadtkasse

Formulare