Zuständig:
die Meldebehörde der Gemeinde
Verfahren:
Sie können formlos persönlich oder postalisch ansuchen.
Erforderliche Unterlagen:
Lichtbildausweis
Kosten:
- Antragsgebühr: 14,30 Euro
Diese Gebühr entfällt bei mündlichen Anträgen.
- Bundesverwaltungsabgabe:
- Für Bestätigungen aus dem Ortsmelderegister: 2,10 Euro.
- Für Bestätigungen aus dem Zentralmelderegister: 3,00 Euro.
Hinweis:
Meldebestätigungen, welche für einen bestimmten Zweck ausgestellt werden, werden nur mit der jeweiligen Verwaltungsabgabe vergebührt.
- Ortsmelderegister 2,10 Euro
- Zentralmelderegister 3,--Euro
Wichtig: Der Verwendungszweck muss auf der Bestätigung angeführt werden!