Anmeldung der Geburt und Vornamensgebung
Die Anzeige der Geburt eines Neugeborenen wird in der Regel durch die Krankenanstalt/Geburtenanstalt dem Standesamt vor Ort übermittelt. Damit das Baby auch seine ersten Urkunden erhält, sind weitere Schritte und Dokumenteneinreichungen von den Eltern beim dortigen Standesamt notwendig. Hausgeburten in Haag werden im Standesamt Haag beurkundet.
Mitzubringen sind:
- Heiratsurkunde (eheliches Kind)
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
- Erklärung über die Vornamensgebung (schriftlich)
- allenfalls Nachweis der Auflösung oder Nichtigkeit der Ehe
Fristen, die zu beachten sind:
- Geburtsanzeige binnen einer Woche, Vornamensgebung binnen einem Monat.
Die Geburtsanzeigen bzw. Erklärung über die Vornamensgebung erhalten Sie im Standesamt.
Geburtsurkunden können nur von Personen beantragt werden, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. - Wohnsitzanmeldung des Kindes binnen 3 Tagen.
Weitere Behördenwege
Sternchenkinder - Stille Geburt
Fehlgeburten von Kindern unter 500 Gramm können freiwillig und zeitlich unbegrenzt rückwirkend von jedem Standesamt in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) eingetragen werden.
Danach kann eine Urkunde mit dem Namen des Kindes ausgestellt werden. Auf Wunsch können auch Mutter und Vater eingetragen werden.
Vielen Eltern erleichtert dies, das Geschehene zu verarbeiten.
Für die Beurkundung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ärztliche Bestätigung, die den Tag und soweit feststellbar das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet
- Amtlicher Lichtbildausweis von Mutter und Vater