Jagd
Jagdgesellschaft Haag
Auszahlung des Jagdpachtes
Den Eigentümern von Grundstücken, welche der Jagd dienen, steht ein Jagdpachtentgelt zu. Die Pachtbedingungen werden im Jagdausschuss Haag beschlossen. Das Stadtamt Haag übernimmt für die Jagdgenossenschaft die Auszahlung des Jagdpachtes an die bezugsberechtigten Grundstückseigentümer. Der Jagdpacht wird jährlich im Frühjahr Stadtamt Haag hinterlegt. Die Auszahlungstermine werden in den Amtlichen Nachrichten der Stadtgemeinde Haag, auf der Amtstafel im Stadtamt sowie auf unseren Internetseiten bekanntgemacht.
Wird ein Jagdpacht nicht behoben, verfällt er zugunsten der Gemeindekasse.
Weitere Informationen
Bezirkshauptmannschaft Amstetten:
Fischerei
Jagdwesen
Stadtamt Haag:
Stadtamtsdirektorin Katrin Giritzhofer: Rechtliches
Herbert Stoschek: Antrag für eine Fischerkarte