1. Bestehende Betriebe
Zielgruppe: bereits in Haag ansässige Betriebe
Förderung: Investitionsförderung
Die Investitionshöhe muss das 4 fache Jahresaufkommen der Kommunalsteuer des Vorjahres übersteigen (Nachweis durch Rechnungen und Zahlungsbestätigungen). Investitionsuntergrenze Euro 10.000,- Obergrenze Euro 200.000,-. Die Förderung beträgt 100% der Kommunalsteuer im Jahr der Einreichung, maximal 10% der Investition.
2. Betriebsansiedler
Zielgruppe: Betriebs-Neugründer und -Neuansiedler
Förderung: Refundierung Aufschließungskosten
Zweistufiges Fördermodell: die Aufschließungskosten sowie Kanaleinmündungsabgabe und Wasseranschlussabgabe (Nettokosten ohne MwSt.) entsprechen 100 % der Gesamtförderbasis (Förderung nur bei Errichtung eines Bau-Projektes).
Stufe 1: Sofort-Förderung 50% (sobald die Abgaben vorgeschrieben sind).
Stufe 2: in den 5 Folgejahren erhält das Unternehmen jeweils 50% der bezahlten Kommunalsteuer zurück, maximal 75 % der Gesamtförderbasis.
Mögliche Gesamtförderung 125% der Gesamtförderbasis.
3. Neugründer-Neuansiedler ohne Neuerrichtung Betriebsstätte
Zielgruppe: Betriebs-Neugründer oder Neuansiedler
Förderung: Rückvergütung Kommunalsteuer
Unternehmen im 1. Jahr der Gründung / Ansiedlung (auch z.B. bei Gebäudeankauf). Diese Förderung beinhaltet keinen Investitionszwang und fördert Neugründungen - Ansiedlungen mit 15 % Kommunalsteuerrückvergütung pro Jahr auf 5 Jahre.
4. Kleingewerbe / EPU
Zielgruppe: Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen, das sind Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern.
Förderung: Investitionsförderung Klein
Die Unternehmen müssen vom Förderwerber hauptberuflich geführt werden. Förderung für Investitionen ab 5.000,- (dazu zählen auch Unternehmenskauf, Inventar- oder Lagerübernahme). Förderung als Einmalzahlung in Höhe von 10 % (Mindest- Förderbetrag Euro 500,-, maximaler Förderbetrag Euro 1.000,-)
5. Förderung Ortskernbelebung (Leerstands-Übernahmen in KG Haag Stadt)
Zielgruppe: Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen, das sind Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern.
Förderung: Mietzuschuss
Unternehmen im 1. Jahr der Gründung / Ansiedlung.
Förderung als Mietzuschuss in Höhe von Euro 1,-/m²/Monat auf maximal 2 Jahre Mietvertrag, Mietrechnung und Zahlungsbestätigungen müssen vorgelegt werden. Gilt nur für Neumieter.