Für die Erteilung eines Erstaufenthaltstitels bedarf es des Nachweises eines Rechtsanspruches auf eine für Inländer ortsübliche Unterkunft für den Fremden, der sich hier niederlassen will. Dieser Nachweis ist auch für die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels erforderlich.
Nach dem Einbringen eines Aufenthaltsantrages bei der
Bezikshauptmannschaft Amstetten, Abteilung Fremdenpolizei,
erfolgt die Überprüfung durch die Stadtgemeinde Haag.