Zur Einleitung von Volksbegehren und Bürgerrechten (aber auch zur Kandidatur bestimmter Parteien bei Wahlen und von Personen für das Amt des Bundespräsidenten), sind Unterstützungserklärungen erforderlich, welche von den Interessensgruppen gesammelt werden.
Damit soll dokumentiert werden, dass das jeweilige Anliegen oder die Kandidatur auf Zustimmung in der Bevölkerung hoffen kann.
Auf einer Unterstützungserklärung bekundet der (die) Unterstützungswillige durch seine (ihre) Unterschrift, dass er ein bestimmtes Volksbegehren unterstützen will. Der (Die) Unterstützungswillige hat die Unterschrift in einer Gemeinde zu leisten oder Online mittels Handysignatur.
Unterstützungserklärungen werden im Eintragungsverfahren den für eine spätere parlamentarische Behandlung erforderlichen 100.000 Unterschriften angerechnet.
Details über den Verlauf eines Volksbegehrens finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Inneres.
Bundesministerium für Inneres - Wie kommt es zu einem Volksbegehren