Wahlkarten können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder per Online-Formular beantragt werden
Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde aufhalten und bettlägerige Personen haben Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte bis Mittwoch vor der Wahl in schriftlicher Form oder Freitag vor der Wahl in mündlicher (nicht telefonisch) Form (im Stadtamt bis 12:00 Uhr).