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NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930-4
Die Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluß an die Gemeindewasserleitung zu entrichten.
Vervielfachung der Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz
Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche