Kanalbenützungsgebühren

Zuständig

Gesetzliche Grundlage:

    Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230-6

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Die Kanalbenützungsgebühr ist eine zweckgebundene Einnahme, die ausschließlich für die Errichtung, für die Erhaltung und für den Betrieb der Kanalanlage verwendet werden darf. Die aktuellen Tarife sind der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Haag zu entnehmen. Diese Steuerschuld wird mit einem Abgabenbescheid vorgeschrieben.

Gebührenberechnung:

Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen inklusive Außenmauern. Angeschlossene Kellergeschoße und nicht angeschlossene Gebäudeteile werden jedoch nicht berücksichtigt.

2,42 Euro (ohne Regenwasser) pro Quadratmeter plus 10 % MWSt. (seit 01.04.2021)
Wenn die Dachwässer eingeleitet werden,
wird ein 10 % Zuschlag (2,66 Euro) zur Kanalgebühr verrechnet
plus 10 % MWSt.

Zahlungstermine

Die Kanalbenützungsgebühr ist im Vorhinein,
in vierteljährlichen Teilzahlungen, und zwar
jeweils bis 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres,
an die Stadtgemeinde Haag zu entrichten.