Anzeigepflichtige Vorhaben
Folgende Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführungen der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:
- die Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 10 m²
- die Aufstellung von Zentralheizungsanlagen
- der Abbruch von Bauwerken
- die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken
- die Errichtung von Senk- und anderen Sammelgruben für Schmutzwässer (§ 62 Abs. 2) bis zu
einem Rauminhalt von 60 m³
- die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 200 und höchstens 1000 Liter
(mehr als 1000 Liter - Baubewilligung)
- die Errichtung von Gasanlagen
Bitte mitbringen:
- formlose Bauanzeige
- Skizze des Bauvorhabens in 2-facher Ausfertigung
Kosten:
- Anzeige 14,30 Euro
- Planskizze je nach Ausgestaltung üblicherweise zwischen 3,90 Euro und 7,20 Euro, ansonsten jedoch siehe Baubewilligungsansuchen.