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Wahlen

Wahlen und Volksabstimmungen:

Damit Sie wählen können, müssen Sie in der Wählerevidenz eingetragen sein. In der Wählerevidenz sind alle stimm- und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingetragen. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit einem Hauptwohnsitz in Haag gemeldet sind.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Stadtamt Haag vor jeder Wahl, ob Sie wahlberechtigt sind.

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal kommen können, holen Sie sich vor der Wahl eine Wahlkarte im Stadtamt Haag ab. Beachten Sie bei jeder Wahl die jeweiligen Termine!

Volksbegehren und Volksbefragung:

Wie auch bei den Wahlen, können Volksbegehren bundes-, landes- oder gemeindeweit eingeleitet werden. Für Volksbegehren wird immer ein bestimmter Eintragungszeitraum und ein Stichtag vorgegeben.