Nach Prüfung des Antrages auf Baubewilligung und der Unterlagen hat die Baubehörde grundsätzlich eine Bauverhandlung abzuhalten, in deren Verlauf ein Lokalaugenschein vorzunehmen ist.
Kann eine Bauverhandlung auch entfallen?
- Ja, wenn die Prüfung ergibt, dass das geplante Bauvorhaben keine Nachbarrechte berührt.
- Ja,wenn die Nachbarn durch die Baubehörde von einem geplanten Bauvorhaben verständigt werden und nicht innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung Einwendungen erheben.