Im Gemeindegebiet von Haag gibt es keinen flächendeckenden Bebauungsplan, jedoch wurden in einigen Gebieten Teilbebauungspläne verordnet.
Ein Bebauungsplan gewährleistet die geordnete Bebauung der Bebauungsfläche und ermöglicht eine gezieltere Festlegung der Bebauungsweise.
Vorgesehene Regelungen sind:
- Straßenfluchtlinien
- Baufluchtlinien
- Bebauungsweise und Bebauungshöhe
- Niveau von Straße und Bauplatz
Die Einsichtnahme in Teilbebauungspläne ist während der Amtsstunden im Bauamt möglich.