Buschenschank - Mostheurige

Gemäß dem NÖ Buschenschankgesetz (in der derzeit geltenden Fassung) hat die Gemeinde eine Bestätigung über die Anmeldung einer Buschenschank auszustellen.

Anmeldung einer Buschenschank

  • Anmeldung der Ausübung einer Buschenschank
    • Ansuchen.pdf (0.56 MB) an die Stadtgemeinde Haag bis zwei Wochen vor Beginn des Ausschankes
    • Vergebührung: schriftliches Ansuchen 14,30 Euro plus 3,50 Euro Verwaltungsabgabe

      Über die Anmeldung der Ausschankzeiten wird eine Bestätigung ausgestellt.

Mostheurigenkalender und Abhofverkäufer in NÖ

Zuständig


Albin Tempelmayr
Kontaktdaten von Albin Tempelmayr
NameAlbin Tempelmayr
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 317
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:albin.tempelmayr@haag.gv.at
BüroMeldeamt