Allgemeines zur Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließung ist ein Vertrag im Sinne des § 44 ABGB. Zur Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) müssen beide Verlobten persönlich und gemeinsam erscheinen zur Erklärung, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Dabei erklären Sie auch die Namensführung in der Ehe gegenüber dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin.
Ermittlung der Ehefähigkeit
Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der Eheschließung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobter durchgeführt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie hier auf oesterreich.gv.at.