Ermittlung der Ehefähigkeit

Allgemeines zur Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung ist ein Vertrag im Sinne des § 44 ABGB. Zur Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) müssen beide Verlobten persönlich und gemeinsam erscheinen zur Erklärung, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Dabei erklären Sie auch die Namensführung in der Ehe gegenüber dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin. 

Ermittlung der Ehefähigkeit

Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der Eheschließung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobter durchgeführt werden.

Alle Informationen dazu finden Sie hier auf oesterreich.gv.at.

Zuständig


Herbert Stoschek
Kontaktdaten von Herbert Stoschek
NameHerbert Stoschek
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 315
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:herbert.stoschek@haag.gv.at
BüroStandesamt

Felicitas Lainerberger
Kontaktdaten von Felicitas Lainerberger
NameFelicitas Lainerberger
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 329
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:felicitas.lainerberger@haag.gv.at
BüroStandesamt