Grundsteuer

Der inländische Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer.
Die Grundlage ist das Grundsteuergesetz.

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und
  • Grundsteuer B (für alle übrigen Grundstücke).

Das Finanzamt bewertet die Grundstücke nach dem Bewertungsgesetz.
Dann legt es den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag fest.
Die Gemeinden sind daran gebunden.
Die jährliche Grundsteuer errechnet sich aus dem
Produkt des Grundsteuermessbetrages
mit dem Steuerhebesatz (zur Zeit 500%).

Die Grundsteuer wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig.
Abweichend hiervon wird die Grundsteuer am 15. Mai mit ihrem Jahresbetrag fällig,
wenn dieser 75,-- Euro nicht übersteigt.

Zuständig


Heidelinde Schrattbauer
Kontaktdaten von Heidelinde Schrattbauer
NameHeidelinde Schrattbauer
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 320
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:heidi.schrattbauer@haag.gv.at
BüroStadtkasse

Walter Schmidinger
Kontaktdaten von Walter Schmidinger
FunktionKassenverwalter
NameWalter Schmidinger
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 318
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:walter.schmidinger@haag.gv.at
BüroStadtkasse