Wer ist für die Ausstellung einer Heiratsurkunde zuständig?
Die Heiratsurkunde stellt für alle Eheschließungen ab dem 1.1.1939 jedes Standesamt aus.
Heiratsurkunden können auch nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod ausgestellt werden.
Alle Informationen (erforderliche Unterlagen, Kosten, ...) dazu finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Für Eheschließungen vor dem 1.1.1938
- das Pfarramt der Kirchengemeinde des Trauungsortes.
Für Eheschließungen zwischen dem 1.1.1938 und dem 31.12.1938
- die Bezirksverwaltungsbehörde des Trauungsortes.
Für Eheschließungen nach dem 1.1.1939
Verfahren:
Antrag stellen:
- Persönlich, schriftlich oder elektronisch.
Besonderheiten:
Nachträgliche Beurkundung
Ein im Ausland eingetretener Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) eines österreichischen Staatsbürgers oder eines anerkannten Konventionsflüchtlings kann beim Standesamt eingetragen werden. In diesen Fällen bitten wir Sie um eine telefonische Voranmeldung.
Wiederannahme früherer Namen
- Eine geschiedene Person kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen früheren Familiennamen wieder annehmen.