Heiratsurkunde

Wer ist für die Ausstellung einer Heiratsurkunde zuständig?

Die Heiratsurkunde stellt für alle Eheschließungen ab dem 1.1.1939 jedes Standesamt aus.
Heiratsurkunden können auch nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod ausgestellt werden.

Alle Informationen (erforderliche Unterlagen, Kosten, ...) dazu finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Für Eheschließungen vor dem 1.1.1938

  • das Pfarramt der Kirchengemeinde des Trauungsortes.

Für Eheschließungen zwischen dem 1.1.1938 und dem 31.12.1938

  • die Bezirksverwaltungsbehörde des Trauungsortes.

Für Eheschließungen nach dem 1.1.1939

  • jedes Standesamt.

Verfahren:

Antrag stellen:

  • Persönlich, schriftlich oder elektronisch.


Besonderheiten:

Nachträgliche Beurkundung

Ein im Ausland eingetretener Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) eines österreichischen Staatsbürgers oder eines anerkannten Konventionsflüchtlings kann beim Standesamt eingetragen werden. In diesen Fällen bitten wir Sie um eine telefonische Voranmeldung.

Wiederannahme früherer Namen

  • Eine geschiedene Person kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen früheren Familiennamen wieder annehmen.

Zuständig


Herbert Stoschek
Kontaktdaten von Herbert Stoschek
NameHerbert Stoschek
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 315
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:herbert.stoschek@haag.gv.at
BüroStandesamt

Felicitas Lainerberger
Kontaktdaten von Felicitas Lainerberger
NameFelicitas Lainerberger
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 329
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:felicitas.lainerberger@haag.gv.at
BüroStandesamt

Formulare