Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren familiären, wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen der Hilfe bedürfen.
Dieser Antrag kann von jedem bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.
Weitere Informationen unter:
http://www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Sozialhilfe/Sozialleistungen/Sozialhilfe_Hilfe_in_besonderen_Lebenslagen.html