Wenn der Todesfall zu Hause eintritt:
- Verständigung eines Haager Arztes oder des behandelnden Arztes.
- Beauftragung des Bestattungsunternehmens.
(Norbert Schimböck, 3351 Weistrach, Telefon 07477 423680; 0664 24 26 007; 0664 24 26 009) - Meldung am Standesamt Haag (persönlich oder das Bestattungsunternehmen beauftragen)
Die Sterbeurkunde wird im Standesamt ausgestellt und wird unter anderem vom Bestatter benötigt.
Folgende Urkunden bitte bereithalten:- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Wenn vorhanden, Heiratsurkunde
- Wenn vorhanden, Scheidungsbeschluss
- Wenn der Ehepartner bereits verstorben ist, dessen Sterbeurkunde
- Für Akademiker: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Für nicht österreichische Staatsbürger: Reisepass
Sterbeort nicht zu Hause:
- Krankenhaus/Pflegeheim: Einrichtung übernimmt organisatorische Schritte
- Öffentlichkeit: Rettungsdienst unter 144 verständigen
Sowohl beim Todesfall zu Hause als beim Todesfall im Krankenhaus
- Kontaktaufnahme mit Herrn Pfarrer als Verwalter des Friedhofs (persönlich oder Telefon: 07434 42459)
- Beauftragung des Bestattungsunternehmens
- Druckauftrag für Parten oder Parten-Bildchen (wenn nicht schon über Bestattung)
- Musik bei Begräbnis (Kontakte Bestattungsunternehmen Schimböck oder Herrn Ewald Huber von der Stadtkapelle Haag, Telefon 07434 43 570)
- Im Falle von Mitgliedschaften bei Vereinen oder der Freiwilligen Feuerwehr diese verständigen (möglicherweise werden Träger und Kranzträger von diesen gestellt) ansonsten
- Träger und Kranzträger bei Bestattungsunternehmen bestellen
- Bestellung der Zehrung im gewünschten Gasthaus
Woran ist noch zu denken?
- Verheiratete / verpartnerte Personen: Antrag auf Witwen-/Witwerpension stellen
- Hinterbliebenen Kindern: Antrag auf Waisenpension stellen
- Checkliste für Hinterbliebene
Bank/Geldinstitut: Legitimierte Konten und Guthaben (Pensionskonto, Bausparverträge, ...) werden im Todesfall automatisch gesperrt. Besprechen Sie die finanziellen Angelegenheiten mit Ihrer Bank/Ihrem Geldinstitut, auch hinsichtlich der Verlassenschaftsabhandlung.