Zur Ausstellung oder Bestätigung einer Lebensbestätigung ist das persönliche Erscheinen unter Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich.
Sollte dies aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, wird nach telefonischer Vereinbarung (Telefon: +43 (0) 74 34 / 42 42 315) ein Mitarbeiter ins Haus kommen.
Gebühren: Zur Vorlage bei staatlichen Pensionsversicherungsanstalten gebührenfrei