Marktstandsgebühr

Zuständig

Gebührenberechnung:

  • Die Gebühr beträgt pro Laufmeter des Marktstandes 2,00 Euro
  • Für Einrichtungen, die nicht als Marktstand gewertet werden können,
    wird die Höhe der Marktstandsgebühr pro der Einrichtung bemessen.
    In diesem Fall beträgt die Marktstandsgebühr pro  1,00 Euro