Eine Namensbestimmung wird in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis (Geburt, Eheschließung, usw.) immer durch Erklärung (Niederschrift) vorgenommen und kann bei jedem Standesamt durchgeführt werden.
Da es eine Vielzahl an Namensbestimmungen gibt, ersuchen wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme, damit wir dies mit Ihnen gemeinsam abklären können.