- Unverheiratete Eltern können beim Standesamt eine gemeinsame Obsorge-Erklärung für das gemeinsame Kind abgeben. Dies wird auch als „Obsorge-Vereinbarung“ bezeichnet.
- Dazu müssen beide persönlich und gleichzeitig anwesend sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft anerkannt wurde.
Tipp:
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Abgabe der Obsorge-Erklärung können im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt miterledigt werden.
Zuständige Stelle
- im Zuge der Erstbeurkundung der Geburt: Standesamt am Geburtsort des Kindes
- spätere Anerkennung: Standesamt oder für den Wohnsitz zuständiges Gericht.
Erforderliche Dokumente
Zur Abgabe einer Obsorge-Erklärung müssen beide Elternteile persönlich und gleichzeitig anwesend sein.
Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt, welche Dokumente Sie benötigen.
Kosten
Für die Abgabe einer Obsorge-Erklärung:
- Innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes: gebührenfrei.
- Danach kostet die Abgabe der Obsorge-Vereinbarung 17,50 Euro.
Weitere Infos zur gemeinsamen Obsorge finden Sie auf oesterreich.gv.at.