Obsorgeerklärung abgeben

  • Unverheiratete Eltern können beim Standesamt eine gemeinsame Obsorge-Erklärung für das gemeinsame Kind abgeben. Dies wird auch als „Obsorge-Vereinbarung“ bezeichnet.
  • Dazu müssen beide persönlich und gleichzeitig anwesend sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft anerkannt wurde.

    Tipp:

    Die Anerkennung der Vaterschaft und die Abgabe der Obsorge-Erklärung können im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt miterledigt werden.

    Zu­stän­di­ge Stel­le

    • im Zuge der Erstbeurkundung der Geburt: Standesamt am Geburtsort des Kindes
    • spätere Anerkennung: Standesamt oder für den Wohnsitz zu­stän­di­ges Ge­richt.

Er­for­der­li­che Do­ku­men­te                                         

Zur Abgabe einer Obsorge-Erklärung müssen beide Elternteile persönlich und gleichzeitig anwesend sein.

Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt, welche Dokumente Sie benötigen.

Kos­ten                                         

Für die Abgabe einer Obsorge-Erklärung:

  • Innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes: gebührenfrei.
  • Danach kostet die Abgabe der Obsorge-Vereinbarung 17,50 Euro.

Weitere Infos zur ge­mein­sa­men Ob­sor­ge finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Zuständig


Herbert Stoschek
Kontaktdaten von Herbert Stoschek
NameHerbert Stoschek
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 315
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:herbert.stoschek@haag.gv.at
BüroStandesamt

Felicitas Lainerberger
Kontaktdaten von Felicitas Lainerberger
NameFelicitas Lainerberger
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Telefon+43 7434 4242 329
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:felicitas.lainerberger@haag.gv.at
BüroStandesamt