Wichtige Links zu diesem Thema:
Pensionsversicherungsanstalt
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Selbständigen und Bauern
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Pensionsanträge:
Am Sozialamt liegen Antragsformulare folgender Pensionsversicherungsanstalten auf:
- Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (Witwen/Witwerpension)
Folgende Unterlagen müssen in Kopie dem Antrag beigelegt werden:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Geburtsurkunde des/der Ehegatten/in
- Geburtsurkunden aller Kinder
- Sämtliche Heiratsurkunden
- Sämtliche Nachweise über die Auflösung von Ehe(n) (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde,...)
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Antragstellers
- Sozialversicherungsnummer
- Versicherungsverlauf (alle Bestätigungen sämtlicher Dienstgeber mitbringen)
- Pensionsbescheid oder Einkommensnachweis des/der Ehegatten/in
- Einheitswertbescheid, wenn Grundbesitz vorhanden
- Ärztliche Bestätigung bei Invalidität
- wenn Kinder noch in Schul- oder Berufsausbildung stehen und über 18 Jahre alt sind
- Inskriptionsbestätigung oder Lehrvertrag
Bei einem Witwen-/Witwer-Pensionsantrag sind zusätzlich folgende Dokumente erforderlich:
- Einkommensnachweis oder Pensionsbescheid des/der Verstorbenen
- Sterbeurkunde bzw. Sterbebuchabschrift für Sozialversicherungszwecke gebührenfrei
- Versicherungsnummern von Witwe/Witwer und Verstorbenen(r)
- Geburtsurkunde der/des Witwe(rs)
- Pensionsabschnitt oder Lohnbestätigung der/des Witwe(rs)
- Ärztliche Bestätigung bei Ansuchen um Pflegegeld
- Unterlagen über den Versicherungsverlauf der/des Witwe(rs)
- Versicherungsverlauf des/der Verstorbenen, wenn noch keine Pension bezogen wurde
- Geburtsurkunden aller Kinder
Waisenpensionsanträge erfordern zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Waisen (Legitimationsurkunde, Adoptionsvertrag, Vaterschaftsanerkennung)
- Schulbesuchsbestätigung, Lehrvertrag oder Inskriptionsbestätigung, wenn der Waise über 18 Jahre alt ist
Bei der Antragstellung ist das Sozialamt der Stadtgemeinde Haag behilflich.
Der Antrag muss vom Bürgermeister unterfertigt werden. Eine Kopie des Antrages verbleibt am Sozialamt zur Ablage.
Auskunft über Termine für Pensionssprechtage können ebenfalls am Gemeindeamt eingeholt werden.
Allgemeine Information zum Thema Pension