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Infos über Standorte und Kosten für das Aufstellen von Plakatständern.
- Plakatieren nur nach vorheriger Anmeldung im Stadtamt (Gemeindesiegel) gestattet.
- Überkleben von bewilligten Plakaten strengstens verboten!
Werbung und Ankündigungen im Freilandgebiet
Werbungen und Ankündigungen (Veranstaltungen, Wegweiser, ...) sind im Freilandgebiet innerhalb einer Entfernung vom 100 Meter vom Fahrbahnrand verboten.
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