Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz

Der Antrag wird vom Sozialamt der Stadtgemeinde Haag aufgenommen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft übersendet.

Folgende Unterlagen für den Antrag für Sozialhilfe müssen in Kopie beigelegt werden:  

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung
  • Erwachsenenvertretung
  • Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung, AMS Bestätigung, Einkommensteuerbescheid, Pensionsmitteilung, Nachweis über Unterhaltsanspruch, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, …)
  • Vermögensnachweise (z.B. Girokontoauszüge vom letzten Monat und aktueller Kontostand, Sparbücher, Bausparvertrag)
  • Nachweis über Wohnzuschüsse
  • Nachweis über Familienbeihilfe
  • Bankverbindung, IBAN und BIC
  • Sozialversicherungsnummer

Eine Bestätigung der Angaben durch den Bürgermeister ist ebenfalls notwendig. Der Bescheid über Gewährung bzw. Ablehnung ergeht nach Bearbeitung und Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft an den Hilfesuchenden und an das Gemeindeamt.

Ausführliche Informationen finden Sie unter:
NÖ Landesregierung - Soziales

Zuständig


Roswitha Lehofer
Kontaktdaten von Roswitha Lehofer
NameRoswitha Lehofer
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 316
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:roswitha.lehofer@haag.gv.at
BüroSozialamt