Sperrstundenverlängerung

Gemäß Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973, LGBl.Nr.3800/2-4, Tarifpost 40, beträgt die Verwaltungsabgabe für ein Ansuchen um Bewilligung zum längeren Offenhalten Ihres Gastgewerbebetriebes 13,50 Euro.
Die Bundesgebühren zur Vergebührung des Ansuchens betragen 14,30 Euro.
Das Ansuchen ist bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Stadtamt einzureichen.