Die Gemeinden sind verpflichtet, ein Verzeichnis aller Personen mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft zu führen.
Die jeweils für eine Person zuständige Evidenzgemeinde hängt vom Geburtsdatum ab:
- Für Personen, die vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind, ist die Geburtsgemeinde die zuständige Evidenzgemeinde
- Für Personen, die ab dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind, ist die Gemeinde, in der die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihren Wohnort hatte, die zuständige Evidenzgemeinde.
Weitere Informationen zur Evidenzgemeinde auf oesterreich.gv.at.