Sterbebuch

Anzeige von Sterbefällen

Der Tod ist spätestens an folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.

Die Anzeige obliegt der Reihe nach

  • dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen
  • dem letzten Unterkunftgeber
  • dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat
  • der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über den Tod durchführt
  • sonstigen Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben

Mitzubringen sind:

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, allenfalls Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, Scheidungsbeschluss oder –urteil.
Sterbeurkunden und Abschriften aus dem Sterbebuch können nur von Personen beantragt werden, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Zuständig


Herbert Stoschek
Kontaktdaten von Herbert Stoschek
NameHerbert Stoschek
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 315
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:herbert.stoschek@haag.gv.at
BüroStandesamt

Felicitas Lainerberger
Kontaktdaten von Felicitas Lainerberger
NameFelicitas Lainerberger
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 329
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:felicitas.lainerberger@haag.gv.at
BüroStandesamt