Zuständigkeit:
Für alle im Stadtgebiet von Haag verstorbenen Personen! Die Anzeigepflicht besteht ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen der Reihe nach: dem Leiter der Krankenanstalt, dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen, dem letzten Unterkunftgeber, dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat, sonstigen Behörden, die Ermittlungen über den Tod durchgeführt haben (z.B. Polizei, Bestattungsunternehmen usw.)
Hinweis: Die Beurkundung des Sterbefalles kann erst dann vorgenommen werden, wenn der Arzt den Tod auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigt und ausgefüllt hat und dieser mit den erforderlichen Unterlagen an das Standesamt übermittelt wurde.
Tipp: Die erforderlichen Unterlagen können auch bei Ihrem Bestattungsunternehmen abgegeben werden. Notwendige Dokumente zur Beurkundung eines Sterbefalles:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung; ggf. den Nachweis über die Auflösung der Ehe
- Staatsbürgerschaftsnachweis (eventuell Heimatrechtsbescheinigung, Verleihungsbescheid)
- Meldebestätigung
- die Todesbestätigung
- Nachweis akademischer Grad
- bei Fremden zusätzlich:
- Reisepass
- alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit notariell beglaubigter Übersetzung
Weitere Wege nach einem Sterbefall
- Ab- oder Ummeldung diverser privater Versicherungen (Lebens-, Unfall -, Zusatzkrankenversicherungen). Bei bestehender Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein) übergeben Sie eine Sterbeurkunde der Bestattung.
- Verlassenschaftsabhandlung: Der zuständige Notar, als Gerichtskommissar, setzt sich mit Ihnen innerhalb der nächsten 2 bis 4 Wochen bezüglich der Todesfallaufnahme in Verbindung
Viele Informationen aus oesterreich.gv.at erhalten Sie auch im Menüpunkt - Digitales Amt - Lebenslagen - Todesfall.