Der Todesfall muss bereits beim Standesamt beurkundet sein. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Zuständigkeit:
- Für Todesfälle vor dem 1.1.1939 das Pfarramt der Kirchengemeinde des Sterbeortes.
- Für Todesfälle nach dem 1.1.1939 das Standesamt zuständig ist.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Sterbeurkunde:
- Bei persönlicher Vorsprache ein amtlicher Lichtbildausweis.
- Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.
Alle Informationen zur Ausstellung (erforderliche Unterlagen, Kosten, ...) einer Sterbeurkunde finden Sie auf oesterreich.gv.at.