Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solchen Verurteilungen enthält.
Hinweis: Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich.
Der Antrag kann bei jedem Meldeamt gestellt werden.
Der Antrag ist von Antragsteller persönlich zu unterschreiben.
Kosten
Grundsätzlich betragen die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung insgesamt Euro 30,70. Diese Kosten teilen sich wie folgt auf:
- Für den Antrag: Euro 14,30
- Zeugnisgebühr: Euro 14,30 (Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt Euro 16,40)
- Bundesverwaltungsabgabe: Euro 2,10
Hinweis: Bei Namensänderungen (z.B. Heirat oder Scheidung) ist auch die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen.
Achtung: In den meisten Fällen wird die Vorlage einer Strafregisterbescheinigung verlangt, die nicht älter als drei Monate ist.