Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige

Das Land NÖ gewährt einen Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Gefördert werden Personen, die pflegebedürftige Angehörige – welche zum Zeitpunkt des Urlaubs Pflegegeld der Stufe 3 beziehen – als Hauptpflegeperson betreuen. 

  • Der Urlaub muss in Österreich (mit oder ohne zu pflegende Person) verbracht werden.
  •  Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden. 
  • Die antragstellende Person muss eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sein, wie: Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt.

Zuständig


Roswitha Lehofer
Kontaktdaten von Roswitha Lehofer
NameRoswitha Lehofer
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3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 316
Faxnummer+43 7434 4242 321
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BüroSozialamt