Das Land NÖ gewährt einen Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Gefördert werden Personen, die pflegebedürftige Angehörige – welche zum Zeitpunkt des Urlaubs Pflegegeld der Stufe 3 beziehen – als Hauptpflegeperson betreuen.
- Der Urlaub muss in Österreich (mit oder ohne zu pflegende Person) verbracht werden.
- Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
- Die antragstellende Person muss eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder Österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sein, wie: Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt.