Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das für den Wohnort zuständige Bezirksgericht bestellt dazu den für den Wohnort - in Haag, als zuständiger Notar (Doktor Richard Krones, Haag, Telefon +43 (0) 74 34 / 42 229 oder +43 (0) 74 34 / 42 124) zum Gerichtskommissär. In dringenden Fällen kann der zuständige Notar von den Erben selbst aufgesucht werden.
In allen anderen Fällen werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme eingeladen.

Es empfiehlt sich, zur Todfallsaufnahme folgende Unterlagen – soweit vorhanden – mitzunehmen:

  • Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesdokumente (Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) des Verstorbenen
  • letztwillige Verfügungen
  • Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum/r Sachverwalter/in
  • letzte Pensionsabschnitte des/der Verstorbenen
  • kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass: Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögensteuererklärung, Versicherungsbelege, ins. Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere
  • Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses (Bestattungskosten, Steinmetzkosten (Kostenvoranschlag!).

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.

Ob eine bedingte oder unbedingte Erbserklärung abgegeben wird bzw. ob man sich des Erbes entschlägt, wird je nach den zur Verlassenschaft gehörenden Verbindlichkeiten (Nachlassschulden) , im Einvernehmen mit dem Notar, zu entscheiden sein.
Aushaftende Pflegeentgelte für die Zeit des Aufenthaltes in einem Pflegeheim werden nach dem Ableben des Pfleglings beim zuständigen Bezirksgericht zur eventuellen Deckung aus der Verlassenschaft angemeldet.

Es ist auch möglich, selbst einen Rechtsanwalt oder einen Notar mit der Verlassenschaftsabhandlung zu betrauen, der dann Kontakt mit dem Gerichtskommissär aufnimmt.

Zuständig


Herbert Stoschek
Kontaktdaten von Herbert Stoschek
NameHerbert Stoschek
AdresseHauptplatz 4
3350 Haag
Telefon+43 7434 4242 315
Faxnummer+43 7434 4242 321
E-Mail:herbert.stoschek@haag.gv.at
BüroStandesamt