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Verordnung: Krähenfang

Aushängezeitraum: 17.04.2023 - 31.12.2024

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten erlaubt für die Jagdjahre 2023/2024 im Verwaltungsbezirk Amstetten die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher laut Verordnung.pdf (0.27 MB)