Wassergebühren

Zuständig

WASSERBEZUGSGEBÜHREN

Einheitssatz:  1,60 Euro exkl. MWSt. pro

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung
ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.
Die Wasserbezugsgebühr ist derart zu berechnen,
dass die vom Wassermesser innerhalb eines Ablesungszeitraums
(1. April bis 31. März des darauffolgenden Jahres)
als verbraucht angezeigte Wassermenge in Kubikmeter
mit der für einen Kubikmeter festgesetzten Grundgebühr
vervielfacht wird.

Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich und ist
jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, und 15. November fällig.
Anlässlich der Vorschreibung des 4. Quartals erfolgt
eine Abrechnung der geleisteten Teilzahlungen
mit der aufgrund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und
werden die Teilbeträge für die folgenden Quartalsvorschreibungen neu festgesetzt.

WASSERBEREITSTELLUNGSGEBÜHR

Bereitstellungsbetrag: 20,00 Euro/m³ Nennleistung exkl. MWSt.

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung
ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers
mal dem Bereitstellungsbetrag.
So beträgt die jährliche Wasserbereitstellungsgebühr
z.B. für einen 3m³-Wasserzähler 60,00 Euro exkl. MWSt.

Die Vorschreibung der Wasserbereitstellungsgebühr
erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.